Ab dem 2. August 2026 gilt EU-weit Artikel 50 der KI-Verordnung: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, und KI-generierte Texte, Bilder, Audios und Videos brauchen eine maschinenlesbare Kennzeichnung. Die Pflicht trifft nicht nur KI-Anbieter, sondern jedes Unternehmen, das solche Systeme einsetzt. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Was genau verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung?

Die Transparenzregeln aus Artikel 50 der KI-Verordnung gelten laut Europäischer Kommission ab dem 2. August 2026 in allen Mitgliedstaaten. Dahinter stehen im Kern vier unterschiedliche Kennzeichnungspflichten, je nachdem, wie eine KI eingesetzt wird:

  • Systeme, die direkt mit Menschen interagieren (Chatbots, Voicebots, virtuelle Assistenten), müssen erkennbar machen, dass eine Person es mit einer KI zu tun hat.
  • Künstlich erzeugte Bilder, Audios und Videos brauchen eine maschinenlesbare Kennzeichnung, etwa über Wasserzeichen oder Metadaten.
  • Deepfakes müssen explizit als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt werden.
  • KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse benötigen einen Hinweis auf die künstliche Erzeugung.

Ziel der Regeln ist laut Kommission, dass Menschen erkennen können, wann sie mit einer KI interagieren oder KI-generierte Inhalte vor sich haben, um Täuschung und Manipulation vorzubeugen.

Betrifft die Pflicht nur die KI-Hersteller oder auch mein Unternehmen?

Auch dein Unternehmen, wenn du KI-Systeme einsetzt und nicht nur bereitstellst. Artikel 50 richtet sich sowohl an Anbieter (die Unternehmen, die ein KI-System entwickeln und in Verkehr bringen) als auch an Betreiber (die Unternehmen, die es im Alltag nutzen). Ein Finanzdienstleister, der einen KI-Chatbot auf der eigenen Website einsetzt oder KI-generierte Marketingtexte veröffentlicht, ist damit selbst in der Pflicht, unabhängig davon, ob das zugrunde liegende Modell von einem großen US-Anbieter stammt oder selbst betrieben wird.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 fallen unter die mittlere Bußgeldstufe der Verordnung: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen sieht der zugehörige Digital Omnibus reduzierte Sätze vor. Für die betroffenen Unternehmen ändert das wenig an der Grundlogik: Wer KI-Systeme mit Kundenkontakt betreibt, sollte die Kennzeichnung vor dem Stichtag geprüft haben.

Wie bereitest du dein Unternehmen jetzt noch rechtzeitig vor?

Drei Schritte lassen sich kurzfristig noch umsetzen, auch wenn der Stichtag nah ist:

  1. Alle im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme mit Kundenkontakt auflisten: Chatbots, Voicebots, Content-Tools für Text, Bild oder Video.
  2. Bei jedem System prüfen, ob eine sichtbare oder maschinenlesbare Kennzeichnung aktiv ist, und die Einstellung bei Bedarf nachrüsten.
  3. Die Prüfung kurz dokumentieren, damit im Zweifel nachweisbar ist, wann und wie die Kennzeichnungspflicht umgesetzt wurde.

Genau an dieser Stelle zahlt sich ein sauber aufgesetzter KI-Mitarbeiter aus. Wird wiederkehrende Arbeit wie Kundenkommunikation oder Content-Erstellung über ein durchdachtes AI Backbone System abgebildet, lässt sich die Kennzeichnung als fester Bestandteil des Ablaufs einbauen, statt sie im Nachhinein bei jedem einzelnen Tool separat nachzurüsten. Wer seine KI-Belegschaft von Anfang an mit Blick auf Nachvollziehbarkeit plant, tut sich bei der nächsten regulatorischen Änderung leichter als bei einer Ansammlung einzelner, unkoordinierter KI-Tools.